Endlich mal gute Nachrichten von mir!
Wollte einfach mal DANKE sagen an diese Community. Ohne euch hätte ich meinen letzten Bescheid einfach hingenommen. Ihr seid Gold wert!
Unsere Erfahrungen
Endlich mal gute Nachrichten von mir!
Wollte einfach mal DANKE sagen an diese Community. Ohne euch hätte ich meinen letzten Bescheid einfach hingenommen. Ihr seid Gold wert!
Super hilfreich, vielen Dank! 🙏
Danke für den Tipp! Werde ich sofort machen.
Nach §31 SGB II ist die Sanktion nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.
Kann ich total nachvollziehen. Ging mir genauso.
Nach §22 Abs. 1 SGB II müssen dir tatsächlichen Kosten der Unterkunft übernommen werden, solamge sie angemessen sind.
tupp: kopie von allem nachrn was du beim jc abgibdt. eungangsbestätigung verlangen!