Endlich mal gute Nachrichten von mir!

Wollte einfach mal DANKE sagen an diese Community. Ohne euch hätte ich meinen letzten Bescheid einfach hingenommen. Ihr seid Gold wert!

4 Antworten

  1. Kann ich total nachvollziehen. Ging mir genauso.

    Nach §22 Abs. 1 SGB II müssen dir tatsächlichen Kosten der Unterkunft übernommen werden, solamge sie angemessen sind.

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